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Vorteile der Mitgliedschaft
Wir bieten Ihnen gutes Wohnen zu sozial verträglichen Mieten.
Überschüsse werden bei uns zum Wohle aller eingesetzt und fließen in den Bau und die Erhaltung von Wohn- und Lebensraum.
Denn nur attraktive und moderne Wohnungen sichern den Erhalt der gemeinschaftlichen Zukunftsaufgaben:
Schaffung von günstigem Wohnraum.
Ein unbefristetes Nutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung garantiert Ihnen ein lebenslanges Wohnungsrecht.
Sie leben daher angstfrei vor Eigenbedarfskündigungen und dem Gefühl "Mieter im eigenem Haus" zu sein.
Jeder kann Mitglied werden
Zur Anmietung einer Wohnung benötigen Sie die Mitgliedschaft bei der Baugenossenschaft Baden-Baden eG.
Sollten Sie vorerst keine Wohnung benötigen, können Sie selbstverständlich auch förderndes Mitglied werden.
Bei Eintritt in die Genossenschaft sind zwei Geschäftsanteile in Höhe von je 200,00 € zu zeichnen.
Wie wird man Mitglied?
Sie bekommen von uns einen Mitgliedsantrag zugeschickt und füllen ihn aus.
Um Sie persönlich kennen zu lernen bitten wir Sie den Mitgliedsantrag direkt bei uns auf der Geschäftsstelle abzugeben.
Über die Aufnahme in die Genossenschaft entscheidet der Vorstand.
Weitere Geschäftsanteile bei Anmietung einer Wohnung
Bei Anmietung einer Wohnung sind zusätzlich zwei weitere Geschäftsanteile in Höhe von je 200,00 € pro Wohnraum zu zeichnen.
Eine zusätzliche Mietkaution entfällt.
Was passiert mit den Geschäftsanteilen?
Die Geschäftsanteile werden auf ein Mitgliedskonto gebucht. Auf die Geschäftanteile erhalten Sie -außer im Eintrittsjahr-
jährlich eine gewinnabhängige Dividende. In den vergangenen Jahren betrug die Dividende 4%.
Was ist wenn die Mitgliedschaft nicht mehr benötigt wird?
Wenn Sie keine Genossenschaftswohnung mehr haben, können Sie die Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung
einer einjährigen Kündigungsfrist kündigen.
Um sich die Vorteile einer Mitgliedschaft auch weiterhin zu erhalten, können Sie bis auf zwei, auch einzelne Geschäftsanteile kündigen.
Die gekündigten Geschäftsanteile werden unmittelbar, nach Feststellung der Bilanz in der Mitgliederversammlung, ausbezahlt.
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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, telefonisch oder per E-Mail, gerne geben wir Ihnen ausführliche Informationen.
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